ILO - Case: Homing Device Affair
Press Release of the EJPD



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(Hier folgt eine Abschrift der Pressemitteilung im Originalwortlaut:)



Pressemitteilung

 

Divine Light Zentrum: Vorwürfe gegen die Polizei

werden abgeklärt

 

Der Bundesrat hat am Montag dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement

(EJPD) den Auftrag erteilt, Vorwürfe abzuklären, die im Zusammenhang mit dem

Bombenanschlag auf den früheren Zürcher Regierungsrat Stucki gegen die Polizei-

und Strafuntersuchungsorgane erhoben werden. Die Vorwürfe betreffen

Unregelmässigkeiten, zu denen es 1975 bei den Ermittlungen gekommen sein soll.

 

Im Oktober 1975 wurde auf das Haus des Zürcher Regierungsrates Jakob Stucki in

Seuzach bei Winterthur ein Bombenanschlag verübt. Angehörige des "Divine Light

Zentrums" (DLZ) wurden als Täter ermittelt und 1979 vom Bundesstrafgericht

verurteilt. Die Angehörigen des DLZ behaupteten schon damals, der Anschlag sei

von der Polizei provoziert worden, um ihr Oberhaupt, Swami Omkarananda, zu

diskreditieren und die Religionsgemeinschaft aus Winterthur zu vertreiben.

 

Im Frühjahr 1998 tauchten diese Vorwürfe erneut auf. Sie enthielten auch den

Hinweis, eine ausländische Polizei habe schon vor dem Anschlag die Übergabe von

Sprengkörpern gemeldet. Gleichzeitig wurde die Behauptung aufgestellt,

Informationen über diese Polizeiaktion seien nachträglich aus den Verfahrens-

dossiers entfernt worden.

 

Die Direktionen der Justiz und der Polizei des Kantons Zürich, die sich u.a. mit dem

Vorwurf der Vertuschung konfrontiert sahen, ersuchten hierauf Bundesrat Koller, der

Bund solle den erhobenen Vorwürfen nachgehen. Erste Abklärungen haben ergeben,

dass der Sonderbeauftragte für Staatsschutzakten bei der Einsicht festgestellt hatte,

dass ein ganzes Dossier mit Akten über die ersten Tage nach dem Bombenanschlag

unauffindbar war.

 

Der Bundesbeschluss über Einsicht in Akten der Bundesanwaltschaft aus dem Jahre

1992 schreibt vor, dass die Akten nach der Dossiereinsicht dem Bundesarchiv über-

geben werden und für 50 Jahre weder der Verwaltung noch der Öffentlichkeit zur

Einsicht offen stehen. Dies soll den betroffenen Personen garantieren, dass die Poli-

zei nicht mehr auf überholte und teilweise unrichtige Informationen zurückgreifen

kann. Niemand wollte jedoch mit dieser Bestimmung die Abklärung möglicher Fehl-

leistungen der Polizei verhindern. Um die offenen Fragen zu klären, hat der

Bundesrat deshalb das EJPD beauftragt, im Sinne einer Ausnahme von der Ein-

sichtssperre die Akten über den Bombenanschlag zu sichten. Diese Untersuchung

könnte eine Administrativuntersuchung zur Folge haben, sofern es notwendig

erscheint, die an den damaligen Ermittlungen beteiligten Personen zu befragen.


22. September 1998

 

 

 

Texte français au verso

 

EIDGENÖSSISCHES

JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT

Informations- und Pressedienst






(Ende der Abschrift der Pressemitteilung.)