ILO - Fall: Peilsender Affäre
Pressemitteilung des EJPD
[Home] [Inhalt]
(Hier folgt eine Abschrift der Pressemitteilung im Originalwortlaut:)
Pressemitteilung
Divine Light Zentrum: Vorwürfe gegen die Polizei
werden abgeklärt
Der Bundesrat hat am Montag dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement
(EJPD) den Auftrag erteilt, Vorwürfe abzuklären, die im Zusammenhang
mit dem
Bombenanschlag auf den früheren Zürcher Regierungsrat Stucki gegen
die Polizei-
und Strafuntersuchungsorgane erhoben werden. Die Vorwürfe betreffen
Unregelmässigkeiten, zu denen es 1975 bei den Ermittlungen gekommen
sein soll.
Im Oktober 1975 wurde auf das Haus des Zürcher Regierungsrates Jakob
Stucki in
Seuzach bei Winterthur ein Bombenanschlag verübt. Angehörige des
"Divine Light
Zentrums" (DLZ) wurden als Täter ermittelt und 1979 vom Bundesstrafgericht
verurteilt. Die Angehörigen des DLZ behaupteten schon damals, der Anschlag
sei
von der Polizei provoziert worden, um ihr Oberhaupt, Swami Omkarananda,
zu
diskreditieren und die Religionsgemeinschaft aus Winterthur zu vertreiben.
Im Frühjahr 1998 tauchten diese Vorwürfe erneut auf. Sie enthielten
auch den
Hinweis, eine ausländische Polizei habe schon vor dem Anschlag die
Übergabe von
Sprengkörpern gemeldet. Gleichzeitig wurde die Behauptung aufgestellt,
Informationen über diese Polizeiaktion seien nachträglich aus
den Verfahrens-
dossiers entfernt worden.
Die Direktionen der Justiz und der Polizei des Kantons Zürich, die
sich u.a. mit dem
Vorwurf der Vertuschung konfrontiert sahen, ersuchten hierauf Bundesrat
Koller, der
Bund solle den erhobenen Vorwürfen nachgehen. Erste Abklärungen
haben ergeben,
dass der Sonderbeauftragte für Staatsschutzakten bei der Einsicht festgestellt
hatte,
dass ein ganzes Dossier mit Akten über die ersten Tage nach dem Bombenanschlag
unauffindbar war.
Der Bundesbeschluss über Einsicht in Akten der Bundesanwaltschaft
aus dem Jahre
1992 schreibt vor, dass die Akten nach der Dossiereinsicht dem Bundesarchiv
über-
geben werden und für 50 Jahre weder der Verwaltung noch der Öffentlichkeit
zur
Einsicht offen stehen. Dies soll den betroffenen Personen garantieren, dass
die Poli-
zei nicht mehr auf überholte und teilweise unrichtige Informationen
zurückgreifen
kann. Niemand wollte jedoch mit dieser Bestimmung die Abklärung möglicher
Fehl-
leistungen der Polizei verhindern. Um die offenen Fragen zu klären,
hat der
Bundesrat deshalb das EJPD beauftragt, im Sinne einer Ausnahme von der Ein-
sichtssperre die Akten über den Bombenanschlag zu sichten. Diese Untersuchung
könnte eine Administrativuntersuchung zur Folge haben, sofern es notwendig
erscheint, die an den damaligen Ermittlungen beteiligten Personen zu befragen.
22. September 1998
Texte français au verso |
EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT Informations- und Pressedienst |