ILO - Skandalöse Wahl von Altbundesgerichtspräsident
Egli als Untersuchungsbeauftragten
Schreiben an Regierungsrätin
Rita Fuhrer und Regierungsrat Dr. M. Notter
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(Hier folgt eine Abschrift des Schreibens im Originalwortlaut:)
| Dr. Heidrun Eckert | ||
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| Persönlich | Persönlich | |
| Frau
Regierungsrätin Rita Fuhrer Direktion der Polizei Kaspar-Escher-Haus 8090 Zürich |
Herrn
Regierungsrat FAX und EINSCHREIBEN |
30. April 1999
Betrifft:
EJPD-Pressemitteilung vom 16.4.1999: "DLZ-Akten:
EJPD leitet Administrativuntersuchung ein"
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Fuhrer
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Notter
Um staatliche Integrität bemüht, sind Sie im Juni 1998 an den
Vorsteher des EJPD gelangt, mit dem Ersuchen um Abklärung des Stucki-Falls
von 1975. Ihr mutiger und vorausschauender Einsatz kann nicht hoch genug
geschätzt werden.
Umso stossender ist die Mitteilung des EJPD, dass Altbundesgerichtspräsident
Jean François Egli zum Untersuchungsorgan für das Administrativ-Verfahren
bestellt wurde.
Ihre Vorstösse laufen Gefahr, ad absurdum geführt zu werden: Herr
Egli, der seit zwanzig Jahren jede Untersuchung in dieser Sache verhinderte,
kann allen Ernstes nicht mit Untersuchungen betraut werden. Manifeste Gefahr
ist gegeben, dass er unter dem Vorwand einer Untersuchung die sich aufdrängenden
Abklärungen verhindert. Die Richtlinien über Administrativuntersuchungen
vom 18. November 1981, BBl 1981 III, ermöglichen nahezu jede Willkür.
Ich bitte Sie daher auf Dringlichkeitsbasis, Ihre geschätzte Aufmerksamkeit
auf diesen brisanten Fall und auf die Art der Bemühungen des EJPD zu
lenken und notfalls eine erneute Intervention Ihrerseits vorzunehmen,
um fundamentalen rechtsstaatlichen Grundsätzen zum Durchbruch zu verhelfen.
Genehmigen Sie, sehr geehrte Frau Regierungsrätin,
sehr geehrter Herr Regierungsrat,
den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung
gezeichnet: Dr. Heidrun Eckert
Unter Hinweis auf das 20-seitige Ablehnungsbegehren gegen Altbundesgerichtspräsident
Egli vom 29.4.1999 an das EJPD, per Einschreiben am 30.4.1999 an Ihre Direktionen
gesandt.